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BESTATTUNGSVORSORGE

Bestattungsvorsorge

Warum sollten Sie für Ihre eigene Bestattung Vorsorge treffen?
Die wichtigsten Gründe für den Abschluß eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages:
  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung
  • Bessere Verzinsung als bei normalen Sparbucheinlagen
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage über den Unternehmensbestand des Bestatters hinaus
  • Keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen
Die Bestattungsvorsorge ist ein guter persönlicher Weg, um vorbereitet zu sein. Sie schließt das offene und aufrichtige Verlangen ein, der eigenen Familie oder dem Freundeskreis zu helfen, spätere Unklarheiten und unangenehme Entscheidungen zu vermeiden.
  • Vorsorge heißt:
    Selbst bestimmen
  • Vorsorge heißt:
    Notwendiges regeln
  • Vorsorge heißt:
    Verantwortung in eigener Sache übernehmen
  • Vorsorge heißt:
    Angehörige entlasten
Wie finden Sie den geeigneten Bestatter?
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl des Bestatters Ihres Vertrauens! Mit Ihrem Bestatter können Sie alle Fragen zum Thema der Bestattungsvorsorge offen und vertrauensvoll ansprechen. Die Auswahl des Bestatters ist eine persönliche Angelegenheit. Ihre Wünsche und Vorstellungen sind dabei allein maßgebend. Der Bestatter, von dem Sie diese Information erhalten haben, ist Mitglied der Berufsorganisation. Er hat damit die strengen Standesregeln des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. anerkannt und ist berechtigt, Treuhandvorsorgeverträge anzubieten.
Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. und des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V, Sie wurde zur Absicherung der für Ihre dereinstige Bestattung hinterlegten Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. repräsentiert die Bestatter in Deutschland.
Wer ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.?
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. ist die Interessenvertretung aller an der Bestattungskultur und dem Bestattungsgeschehen allgemein interessierten Bürger unseres Landes. Es hat z. Z. ca. 40.000 Mitglieder und versteht sich als Verbraucherschutz-Organisation. Eine Satzung des Kuratoriums wird Ihnen auf Anfrage zugestellt. Durch die für Sie kostenlose Mitgliedschaft beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. wird dieses in die Lage versetzt, Ihre Interessen bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG wahrzunehmen und über den Aufsichtsrat entsprechende Kontrollfunktionen auszuüben. Die Mitgliedschaft im Kuratorium beinhaltet eine Auslandsrückholversicherung bei der Allianz Versicherungs AG, und zwar innerhalb Europas bis max. EUR 5113,- und außerhalb Europas bis max. EUR 10226,- .
Bank-/Sparkassen-Ausfallbürgschaft
Ihre Treuhandeinlage ist zusätzlich durch die Ausfallbürg¬schaft einer namhaften Bank / Sparkasse abgesichert. Hierüber erhalten Sie eine Bestätigung.
Wie es funktioniert:
  1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorge-Vertrag ab. Dieser Vertrag sollte auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten. Gleichzeitig schließen Sie mit uns über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung einen Treuhandvertrag ab. Einen entsprechenden Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung oder Teilzahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an uns.
  2. Nach Abschluß des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird mit Verwaltungskosten nicht belastet, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertreten. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber jährlich, über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellen wir sowohl auf Ihre Anforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung
  3. Im Todesfall zahlen wir das Treuvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages aus.
  4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar. Die Auszahlung erfolgt über den Bestatter.